Seit dem 1. Januar diesen Jahres gilt die Biozidrechtsdurchführungsverordnung und sind grundsätzlich weitergehende Angaben bei der Meldung von Biozidprodukten bei der BAuA zu machen. Für das Ergänzen der nun neuerdings erforderlichen Angaben müssen die aktuellen BAuA Meldungen bis zum 31. März bestätigt und entsprechend ergänzt werden. Die folgenden Angaben müssen nun bei der Produktmeldung angegeben werden:
- Wirkstoffkonzentration
- Angabe des Art. 95 Wirkstoff-Lieferanten
- Angabe des Produktherstellers inkl. Kontaktdaten
- Bestätigung der ausgelobten Wirksamkeit
- Bei Produkten im oder nach einem Zulassungsverfahren: Angabe der R4BP Fallnummer und Antragsart
Diese Angaben können anschließend nicht wieder durch den Meldenden selbst geändert werden, mit Ausnahme der Herstellerdaten und den Angaben zum Zulassungsverfahren. Die Meldung ist dann alle zwei Jahre zu aktualisieren.
Biozidprodukte deren Meldung nicht bis zum 31. März aktualisiert wurden, dürfen nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden, bis die Aktualisierung nachgeholt wurde.
Darüber hinaus sind für alle gemeldeten Biozidprodukte die Absatzmengen des jeweils letzten Jahres für Deutschland und zusammenfassend alle anderen EU Länder anzugeben. Hierbei handelt es sich um eine separate Meldung, bei der ein Teil der Daten aus der Datenbank, wie der Produktname, die BAuA Registriernummer, die Produktart und der Wirkstoff einschließlich Konzentration manuell neu eingegeben werden muss.
Sie haben einige Produktmeldungen und Ihnen fehlt die Zeit diese zu aktualisieren?
Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie. Rufen Sie uns einfach hierzu an und wir kümmern uns um eine fristgerechte Erledigung der Meldungen.