Mit dem neuen Jahr gehen auch einige neue, gesetzliche Anforderungen einher. Gefährliche Gemische, die neu auf den Markt gebracht werden und durch private oder gewerbliche Verbraucher genutzt werden, müssen ab dem 1.1.2021 mit dem 16-stelligen „Unique Formula Identifier“, kurz UFI, gekennzeichnet werden. Für Produkte die bereits in einem EU-Land in Verkehr sind gilt eine Übergangsfrist zum 1.1.2025 für das jeweilige Land und die gemeldete Formulierung. Bei Formulierungsänderungen erlischt diese Übergangsfrist.
Gleichzeitig gelten neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter, die jedoch bis zum 31.12.2022 noch in der alten Form zur Verfügung gestellt werden dürfen. Neben der verpflichtenden Angabe des UFI in Abschnitt 1 ist an dieser Stelle auch Nanomaterial anzugeben. Neu ist die Angabe endokriner Disruptoren ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent einschließlich Informationen zu deren Effekt auf Mensch und Umwelt. Hinzu kommen substanzspezifische Informationen zu Restriktionen oder deren Zulassung und weitere Änderungen.
Die neue Leitlinie zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern finden Sie auf der Internetseite der ECHA.
Besonders besorgniserregende Stoffe, sogenannte „SVHC“, die in einer entsprechenden Kandidatenliste der EU erfasst sind, müssen seit dem 05.01.2021 verpflichtend in der SCIP-Datenbank notifiziert werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung dieser neuen Anforderungen.