Alles neu, macht die BAUA

Seit dem 1. Januar diesen Jahres gilt die Biozidrechtsdurchführungsverordnung und sind grundsätzlich weitergehende Angaben bei der Meldung von Biozidprodukten bei der BAuA zu machen. Für das Ergänzen der nun neuerdings erforderlichen Angaben müssen die aktuellen BAuA Meldungen bis zum 31. März bestätigt und entsprechend ergänzt werden. Die folgenden Angaben müssen nun bei der Produktmeldung angegeben […]